Wir versteigern Ihre
Immobilie meistbietend
Hinsichtlich der Vermarktungsstrategie
unterscheidet sich die freiwillige Grundstücksauktion
grundlegend vom klassischen Verkauf. Durch ein attraktives
Mindestgebot soll eine möglichst große Zielgruppe
angesprochen werden, damit in der Auktion über den Bieterwettbewerb
das Höchstgebot erzielt wird.
Voraussetzung ist die öffentliche
Zulassung nach § 34 b Absatz 2 Gewerbeordnung für
die Versteigerung von Grundstücken und grundstücksgleichen
Rechten. Der Auktionator Hans Holzinger ist aufgrund seiner
hohen Sachkunde vom Amt für öffentliche Ordnung öffentlich
bestellt und vereidigt.
DISKRET -
Wir vertreten die Interessen der Auftraggeber und sichern
eine diskrete Auktionsabwicklung zu. Der Name des Auftraggebers
wird nicht veröffentlicht.
ZÜGIG -
Voraussetzung für eine zügige Abwicklung ist eine
umfassende Informationspolitik gegenüber potentiellen
Bietern, da diese nur steigern, wenn sie umfassend über
das Auktionsgut informiert sind. Daher stellen wir aussagekräftige
Auktionsunterlagen zur Verfügung.
SICHER -
Die Versteigerungsverordnung (VersV) gibt einen detaillierten
Rahmen für die Auktion vor. So sind das Amt für öffentliche
Ordnung, die Industrie- und Handelskammer und der Auftraggeber über
den Auktionsablauf zu informieren. Dadurch liegt eine Kontrolle
durch mehrere Instanzen vor.
|