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Analyse des Ist-Zustandes Im Rahmen der Grundstücksentwicklung
ist zunächst der Ist-Zustand zu erfassen, insbesondere
durch entsprechende Amtsrecherche und Einsichtnahme in den
behördlichen Unterlagen. Dies Daten sind auszuwerten in
Bezug auf folgende Punkte:
- Entwicklungszustand
des Grundstücks
d.h. welche Entwicklungsstufe trifft zu: handelt es sich um land- und forstwirtschaftliche
Fläche, begünstigtes Agrarland, Bauerwartungsland, Rohbauland oder
um eine baureife Fläche
- Art und Maß der
baulichen Nutzung
d. h. handelt es sich zum Beispiel um ein allgemeines oder reines Wohngebiet,
um ein Mischgebiet, Gewerbegebiet, etc. und wie kann das Grundstück
baulich ausgenutzt werden, liegen Angaben zur Geschossflächenzahl (GFZ),
Grundflächenzahl (GRZ), Zahl der Vollgeschosse, Baumassenzahl oder Höhe
der baulichen Anlagen vor,
- Beitragsrechtlicher
Zustand des Grundstückes
d.h. ist die Erschließung vom Erschließungsträger bereits
abgerechnet oder stehen weitere Zahlungen an.
- Rechte und
Belastungen
d. h. sind Rechte zu Gunsten von Dritten und zu Lasten des zu entwickelnden
Grundstücks vorhanden und wenn ja, in welchem Ausmaß beeinflussen
sie die Bebaubarkeit des Grundstücks. Diese könnten zum Beispiel
Baulasten oder Grunddienstbarkeiten für das Nachbargrundstück sein.
- Grundstücksgröße,
-form und –tiefe
Welche Bebauungsmöglichkeiten bietet sich denn unter Begutachtung des
Grundstücks an?
Sind zum Beispiel bestimmte topografische Parameter zu berücksichtigen,
etc.
- Prüfung
bzw. Abschätzung der Zeitspanne
bis das Grundstück bebaut werden kann.
- Lagebeurteilung
Wie stellt sich die umgebende Bebauung dar, welche Bebauungsmöglichkeiten
ergeben sich daraus, etc.
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- Analyse des Ist-Zustands
- Entwicklungskonzept
- Realisierungskonzept
- Prüfen der
Ver- und Entsorgung und der Genehmigungsfähigkeit
der Art und des Maßes der Bebaubarkeit
- Vorbereitung der
Erschließung
- Durchführungsplanung
und Überwachung der Erschließungsmaßnahmen
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