Für die Erstellung einer
Wertermittlung gibt es eine Vielzahl von Anlässen, z.B.
- Grundstücksgeschäfte
bei An- und Verkauf
als Verhandlungsgrundlage
- Beleihungswertermittlung
zur Bestimmung der Höhe von dinglich gesicherten Darlehen
- Vermögensaufstellungen,
z. B. für Beleihungszwecke, Bilanzierungsgründe
- Vermögensauseinandersetzungen
bei Familienrechtsangelegenheiten, z. B. im Erbfall, bei
Schenkung oder Scheidung
- Versicherungswertermittlung
- Enteignungs-
und Entschädigungsverfahren
- Zwangsversteigerungen
Mietwertgutachten unterstützen
Sie bei der Festlegung der Miethöhe bzw. in der Verhandlung über
die Anpassung von Mietzinsen.
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