Wertermittlungen
Beleihungswertgutachten
- Verkehrswert
- Definition
- Ertragswertverfahren
- Sachwert
- Vergleichswert,
insbes. Bodenwertermittlung
- Der
Anlass und die Objekte
- Wertermittlung
durch das Immobilienhaus
- Mietwertgutachten
- Beleihungswertgutachten
- Definition
- Beleihungswert
nach dem Ertragswert
- Beleihungswert
nach dem Sachwert
- Die
Arbeitsweise und Beispielgutachten
- Verkehrswertermittlung
für ein gewerbliches Objekt mit wertrelevanter
Baulast (PDF)
- Verkehrswertermittlung
und Beleihungswertermittlung für ein wohnwirtschaftliches
mit wertrelevanter Baulast (PDF)
- Mietwertgutachten
für ein wohnwirtschaftliches Objekt (PDF)
- Besondere
Fachkunde durch Zertifizierung
- Literatur
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3.1 Definition
Der Beleihungswert
definiert sich nach dem Grundsatzpapier zum Beleihungswert von
Immobilien des Bundesverbandes deutscher
Hypothekenbanken wie folgt: "Der
Beleihungswert eines Grundstückes ist der Wert, von dem aufgrund
der aus dem langfristigen Marktgeschehen abgeleiteten Erkenntnisse
zum Bewertungszeitpunkt auf der Basis der dauerhaften, zukunftssicheren
Merkmale mit hoher Sicherheit erwartet werden kann, dass er über
einen langen, in die Zukunft gerichteten Zeitraum im normalen Geschäftsverkehr
realisiert wird." Der Beleihungswert ist ein eigenständiger
Wert mit eindeutiger Zweckbestimmung. Die Kriterien für die
Ermittlung und Festsetzung des Beleihungswertes regelt § 12
HGB. So ist der Beleihungswert danach auf einen langen Zeitraum
ausgerichteter Wert,
den das Beleihungsobjekt im Zeitpunkt der Bewertung nachhaltig
hat. Die Ermittlung des Beleihungswertes ist also nicht auf die
Feststellung
des momentanen Preises ausgerichtet; wesentlich ist vielmehr, dass
der angenommene Wert im veranschlagten, langen Zeitraum zuverlässig
und dauerhaft ist. Deshalb dürfen nur Wertfaktoren berücksichtigt
werden, die aufgrund der vergangenen und gegenwärtigen Markterfahrungen
mit hoher Wahrscheinlichkeit wertbeständig sind.
3.2 Beleihungswert nach dem Ertragswert
Die Ertragswertberechnung
ist im Rahmen der Beleihungswertberechnung gemäß der
Publikation "Wesentliche Aspekte der Beleihungswertermittlung"
des Bundesverbandes der Hypothekenbanken ein finanzmathematisches
Ergebnis, das vom Mietansatz, den Bewirtschaftungskosten, dem
Kapitalisierungszinssatz
und der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer bestimmt wird.
3.3 Beleihungswert nach dem Sachwert
Die Beleihungswertermittlung nach dem Sachwertverfahren findet
nach dem Abschlagsverfahren statt. Dabei wird auf die im
Rahmen der Sachwertverfahrens
bei der Verkehrswertermittlung ermittelten Ergebnisse für den
Gebäudewert, Außenanlagen und Marktanpassung zurückgegriffen.
Anschließend sind die entsprechenden Werterminderungen aus der
Marktanpassung, den Rechten und Belastungen und den Schadensbeseitigungskosten
zu berücksichtigen. Abschließend ist ein objektbezogener
Risikoabschlag abzuziehen.
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